Month of June, 2010

Doppelbesteuerungsabkommen

Habe mal eine Frage zur steuerlichen Regelung auf deutscher Seite. Dazu vorab folgende Informationen zu meiner Person: Ich bin als Selbsstaendiger in einer Praxis in England taetig und arbeite dort durschschnittlich 2 Wochen pro Monat. Mein Einkommen versteuere ich in vollem Umfang England. Ich habe aber noch meinen Hauptwohnsitz in Deutschland. Ist es zutreffend, das mein englisches Einkommen in diesem Fall in Deutschland freigestellt sein muesste (unter Progressionsvorbehalt) im Hinblick auf das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen?