Gibt es Nacht- und Wochenenddienste?

Am 1. April 2004 ist ein neuer Rahmenvertrag in Kraft getreten, der die Tätigkeit und die Vergütung der General Practitioners neu regelt.

Um die Notdienstversorgung flächendeckend zu gewährleisten, waren die Primary Care Trusts gezwungen, bis Anfang Januar 2005 neue Strukturen aufzubauen. Nur ein Arzt, der die Qualifikation zum General Practitioner besitzt, kann am Notdienst teilnehmen.

Ausländische Ärzte können dann teilnehmen, wenn sie eine entsprechend gleichwertige Qualifikation besitzen. Allein der deutsche Facharzt für Allgemeinmedizin wird derzeit als Äquivalent zum General Practitioner anerkannt. Der Facharzt für Innere Medizin hingegen nicht.

Wer noch nicht vorher in Großbritannien gearbeitet hat, muss zunächst einige bürokratische Hürden überwinden. Neben der Registrierung beim General Medical Council ist auch die Eintragung in eine Performers List (entspricht in etwa dem deutschen „Arztregister") notwendig.

Auch eine britische Haftpflichtversicherung (Medical Defence Union oder Medical Protection Society) ist zwingend notwendig – auch wenn manche Vermittlungsagentur nicht darauf besteht. Abgesehen davon sollte ein deutscher Hausarzt zunächst einige Zeit als General Practitioner in der täglichen Versorgung gearbeitet haben um sich mit den Verhältnissen in Großbritannien vertraut zu machen.