Am 1. April 2004 ist ein neuer Rahmenvertrag in Kraft getreten, der die Tätigkeit und die Vergütung der General Practitioners neu regelt.
Um die Notdienstversorgung flächendeckend zu gewährleisten, waren die
Primary Care Trusts gezwungen, bis Anfang Januar 2005 neue Strukturen
aufzubauen. Nur ein Arzt, der die Qualifikation zum General
Practitioner besitzt, kann am Notdienst teilnehmen.
Ausländische Ärzte können dann teilnehmen, wenn sie eine entsprechend
gleichwertige Qualifikation besitzen. Allein der deutsche Facharzt für
Allgemeinmedizin wird derzeit als Äquivalent zum General Practitioner
anerkannt. Der Facharzt für Innere Medizin hingegen nicht.
Wer noch nicht vorher in Großbritannien gearbeitet hat, muss zunächst
einige bürokratische Hürden überwinden. Neben der Registrierung beim
General Medical Council ist auch die Eintragung in eine Performers List (entspricht in etwa dem deutschen „Arztregister") notwendig.
Auch eine britische Haftpflichtversicherung (Medical Defence Union oder Medical Protection Society)
ist zwingend notwendig – auch wenn manche Vermittlungsagentur nicht
darauf besteht. Abgesehen davon sollte ein deutscher Hausarzt zunächst
einige Zeit als General Practitioner in der täglichen Versorgung
gearbeitet haben um sich mit den Verhältnissen in Großbritannien vertraut zu machen.