Rahmenvertrag seit April 2004

Am 1. April 2004 ist ein neuer Rahmenvertrag in Kraft getreten, der die
Tätigkeit und die Vergütung der General Practitioners neu regelt.

Nach diesem Vertrag hat jeder General Practitioner die Möglichkeit, vom 2.1.2005 an die Verantwortung für Notdienste nachts und an Wochenenden (Out of Hours = OOH) abzugeben. Ein Hausarzt, der sich hierzu entschließt, ist dann nur noch von Montag bis Freitag jeweils von 8 Uhr morgens bis 18 Uhr abends für seine Patienten verantwortlich und braucht auch nur in diesen Zeiten erreichbar zu sein. Dies ist mit vergleichsweise moderaten finanziellen Einbußen verbunden.

Die Verantwortung für die Versorgung nachts, an Wochenenden und an Feiertagen geht dann an den örtlichen Primary Care Trust über.

Ein Primary Care Trust (PCT) ist eine regionale Verwaltungsstelle des
landesweiten staatlichen Gesundheitsdienstes, des National Health Service (NHS). Die Primary Care Trusts sind nun an verpflichtet, auf ihrem Gebiet eine hausärztliche Notdienstversorgung nachts und an Wochenenden aufzubauen.